Offener Brief von Dipl. Ing. H. Kohlhage an Prof. Dr. Gusy
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Gusy,
als AfD-Mitglied ist es für mich von grösster Wichtigkeit zu wissen, ob der Islam mit unserer Verfassung vereinbar ist.
Nirgendwo habe ich dazu bis jetzt eine eindeutige Aussage gefunden.Meine Tageszeitung zitiert Sie heute mit der Feststellung, dass Pegida verfassungsfeindlich sei; alsosind Sie der Überzeugung, dass der Islam verfassungskonform ist. An diesen Strohhalm klammere ich mich und hoffe, dass Sie meine seit Jahren unbeantwortete Frage endlich definitiv beantworten können.
Zwei Aussagen betrachte ich beispielhaft.
1. Ein Zitat von Prof. Dr. Bassam Tibi:„Als internationaler Scharia-Experte kann ich sagen, dass sich Scharia und Grundgesetz vertragen wie Feuer und Wasser. Menschenrechte, Pluralismus, Zivilgesellschaft – all das sieht die Scharia nicht vor.“
2. Ein Zitat des Historikers Thomas Spahn:„Der Islam ist eine Zwangsgemeinschaft mit Mitgliedschaft durch Geburt.
Da nun gleichzeitig der Austritt des Einzelnen aus dieser Zwangsgemeinschaft nach geltender höchstoffizieller islamischer Rechtsprechung mit dem Tod bedroht ist, verstösst der Islam per se gegen Artikel 2 unseres Grund-gesetzes. Aber auch auf Artikel 4 des Grundgesetzes – Religionsfreiheit – kann sich der Islam nicht berufen. Denn dieser verlangt zwingend die Freiheit des Einzelnen, ohne Konsequenzen durch Dritte seine Gemeinschaft verlassen und seinen Glauben ablegen und ändern zu können. Solange weltweit alle führenden islamischen Rechtsgelehrten ein solches Verhalten von Geburts-Zwangs-muslimen im Apostasieverbot mit Todesstrafe belegen und dies immer wieder bestätigen, ist der Islam verfassungsfeindlich und hat nicht nur keinen Anspruch auf Behandlung nach Artikel 4 des Grundgesetzes, sondern verstösst gegen diesen.“Man könnte einwenden, dass die bei uns lebenden Muslime die oben genannten Regeln in ihren Gemeinden nicht befolgen. Es gibt aber meines Wissens in keiner muslimischen Gemeinde einen verbindlichen Katechismus, der so etwas festlegt. Alles ist offen, es gibt keine verbindlichen Abgrenzungen. Weder zur Scharia, noch zu anderen verfassungsfeindlichen Einstellungen.Die von Bassam Tibi für notwendig angesehene Entwicklung eines Euroislam hat bis heute nicht stattgefunden.
Nach meinem bisherigen Wissenstand muss ich also annehmen, dass der Islam nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar ist und dass deswegen Pegida nicht als verfassungsfeindlich bezeichnet werden dürfte.Für eine klärende Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüssen
Dipl. Ing. H. Kohlhage