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Offener Brief von Dipl. Ing. H. Kohlhage an Ulrich Windolph (Cefredaktion Westfalen-Blatt)

 

Sehr geehrter Herr Windolph,

am 5.9.18 erschien in Ihrer Zeitung die Aussage eines Herrn Gusy, nach dem die AfD wegen verfassungsfeindlicher Tendenzen zu beobachten sei. Die AfD fraternisiere mit der verfassungs-feindlichen Pegida.

Alle einschlägigen Wissenschaftler sind der Überzeugung, dass der Islam nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist. Mir ist daher unverständlich, warum eine Pegida, die gegen diesen verfassungsfeindlichen Islam opponiert, ihrerseits als verfassungsfeindlich bezeichnet werden darf.Ich habe den Herrn Gusy um Aufklärung gebeten (s. Kopie), aber bisher keine Antwort bekommen.

Am 9.11.18 berichtet Ihre Zeitung über eine Rede des Berliner Bürgermeisters Müller, worin er vor Ausgrenzungen warnt wegen „verschiedener religiöser Überzeugungen“. Unser Land ist wesentlich geprägt von christlichen Überzeugungen, die eine weitgehende Toleranz gegenüber anderen Religionen ermöglichen. Im Gegensatz dazu wird im Heiligen Buch der Muslime, dem Koran, sehr massiv Intoleranz vor allem gegenüber Juden und Christen eingefordert.Wer also das Eindringen des Islam in unser Land hinnimmt, der fördert damit aktiv das Element derreligiösen Ausgrenzung.

In beiden Fällen widersprechen die formulierten Schlussfolgerungen der normalen Logik. Wir kennen solche Denkmuster aus der Dialektik des realen Sozialismus.Da war eben die Mauer eine Friedensgrenze. Bei uns ist so wunschgemäss der Verteidiger der Verfassung ein Verfassungsfeind und der intolerante Koran ein Gegenstand religiöser Toleranz.

Mit solchen Verrenkungen wird man aber selbständig denkende Bürger nicht überzeugen können.

Mit freundlichen Grüssen

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