Ohne Unterkunft, Verpflegung oder Kleidung ist kein würdiger Lebensstandard gewährleistet, urteilt der EuGH. Sanktionen gegen Asylsuchende müssten verhältnismäßig sein.
Ohne Unterkunft, Verpflegung oder Kleidung ist kein würdiger Lebensstandard gewährleistet, urteilt der EuGH. Sanktionen gegen Asylsuchende müssten verhältnismäßig sein.