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Gibt es Hoffnung, dass sich Widerstand gegen die „Einheitsfront“ der Befürworter des harten Kurses der Bundes- und der Landesregierungen regt? Ja, dieser Widerstand kommt anscheinend langsam in Gang, was, wen wundert es, unsere Mainstream-Journalisten noch nicht so richtig entdeckt haben. Sie sind meistens noch auf der Regierungslinie, genauso wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der ARD und des ZDF, die ihre alltäglichen gebetmühlenartigen Verlautbarungen durch den Äther schicken, welche die drastischen Einschränkungen der Freiheitsrechte rechtfertigen.

Der Widerstand scheint sich auf der medizinischen und auf der rechtlichen Ebene zu regen.

  • Mediziner-Widerstand: Es gibt Mediziner, die gegen ihre Berufskollegen opponieren und die offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts in Zweifel ziehen. Dr. Bodo Schiffmann hat bemängelt (https://www.youtube.com/watch?v=EsAKe7frozI), dass sich bei den angegebenen Todeszahlen nicht unterschieden werde, ob jemand mit oder durch das Corona-Virus gestorben sei. Er verweist darauf, dass die Gesundheitsbehörde der Stadt Hamburg anders als das Robert-Koch-Institut nach einer Obduktion durch Prof. Püschel nach einem Tag nur 8, das Robert-Koch-Institut aber 14 Todesfälle festgestellt habe. Der Grund des Unterschiedes liegt daran, dass die Gesundheitsbehörde nur die Todesfälle von Menschen gezählt habe, die auch tatsächlich an dem Corona-Virus gestorben seien (https://www.merkur.de/welt/coronavirus-deutschland-rki-zahlen-statistiken-falsch-tote-covid-19-robert-koch-institut-kritik-zweifel-zr-13640817.html). Der Streit geht aber noch weiter, denn nach Angaben von Prof. Püschel waren bei den untersuchten Fällen diverse Vorerkrankungen wie z. B. Krebs, chronische Lungenerkrankung, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen festgestellt worden, so dass man annehmen kann, dass das Virus nur den letzten Anstoß zum vorzeitigen Versterben gegeben hat. Dass das Virus nicht die Absicht haben kann, den Menschen zu töten, liegt auf der Hand: Mit dem Tod des Wirtes tötet es sich nämlich selbst. Die Vorstellung, die auch öffentlich so dargestellt wird, ist somit falsch. Sie suggeriert, dass dieses Virus als ein Aggressor angesehen wird, den es gilt zu vernichten; dabei will es nur überleben und benötigt dazu Wirtszellen, weil es allein nicht überlebensfähig ist. Die Krankheitssymptome sind nur die Abwehrreaktionen des Immunsystems, das keinen Eindringling in unserem Körper duldet.
  • Rechtlicher Widerstand: Die Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner, will im Rahmen einer Normenkontrollklage gegen die bestehende Verordnung des Landes Baden-Württemberg vorgehen (http://beatebahner.de/lib.medien/aktualisierte%20Pressemitteilung.pdf) und noch vor Ostern bei dem Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung stellen, dass die Corona-Verordnung aufgehoben wird, weil sie durch die getroffenen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in dem Land Baden-Württemberg die Grundrechte gefährdet und deshalb als verfassungswidrig ansieht (https://swprs.org/anwaeltin-beate-bahner-der-shutdown-ist-verfassungswidrig/).  Sie erkennt  fast sämtliche Grundrechte als gefährdet, nämlich die „die Würde des Menschen, Art. 1 GG  − das Recht auf Handlungs- und Bewegungsfreiheit und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 2 Abs. 1 GG  − die unverletzliche Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG  − das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, 2 Abs. 2 S. 1 GG  − das Recht auf ungestörte Religionsausübung, Art. 4 Abs. 2 GG  − die Versammlungsfreiheit als Recht der Deutschen, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich zu versammeln, Art. 8 Abs. 1 GG  − die Vereinigungsfreiheit als Recht, Aktivitäten innerhalb eines Vereins oder einer Gesellschaft auszuüben, Art. 9 GG  − die Berufsfreiheit in Gestalt der freien Berufsausübung, Art. 12 Abs. 1 GG“. Sie geht davon aus, dass das Infektionsschutzgesetz keine ausreichende Grundlage für die Freiheitsbeschränkungen ist, weil das SARS-CoV-2-Virus nicht einmal in der Liste der meldepflichtigen Krankheiten aufgeführt sei und zu treffende Maßnahmen laut diesem Gesetz nur gegen Krankheits-  und Ansteckungsverdächtige gelte, nicht aber gegen Gesunde. Sie sieht mehr den Einzelnen in der Pflicht, sich vor Infektionen zu schützen.

 

Interessant ist, dass ein „klerikaler Widerstand“ nicht zu verzeichnen ist. Die Amtskirchen opponieren nicht, was auch nicht anders zu erwarten war, denn zu eng sind doch Staat und Kirche miteinander verbunden. Allein der katholische "Freundeskreis St. Philipp Neri" hat einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht, dass Gottesdienste mit bis zu 50 Personen stattfinden dürfen (https://hpd.de/artikel/unverhaeltnismaessig-eilantraege-gegen-gottesdienstverbot-17924), weil sie das Recht auf die freie Religionsausübung verletzt sieht.  Widerstand kommt z. B. von freikirchlicher Seite. Ein Pastor aus Berlin-Wedding, der das Cafe „Mandelszweig“ als ein missionarisches Gebetshaus  (https://www.mandelzweig.org/gemeinde/leitungsteam/) leitet, rief zu einem offenen Widerstand gegen die staatlichen Zwangsmaßnahmen auf. „Wenn du einer von denen sein willst, die die bösen Herrschaftssysteme dieser Welt zum Einstürzen bringen, dann musst du auch bereit sein, dich ganz bewusst nicht an die Gesetze und Vorschriften des Landes zu halten", beginnt Pastor Christian Stockmann seine Predigt (https://hpd.de/artikel/evangelikaler-pastor-ruft-zum-widerstand-gegen-staatliche-corona-massnahmen-17889). Er gehört zu dem Bund der freikirchlichen Pfingstgemeinden, die als charismatisch gelten und sich durch den Heiligen Geist inspiriert ansehen.   

Auch einige Bürger scheinen aufzuwachen und berufen sich auf Art. 20 GG, wonach alle Deutsche „gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, …das Recht zum Widerstand“ haben, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“ (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html) Michael Mross, Betreiber des Youtube-Kanals „MMNewsTV“ ,interviewte in Berlin vor der „Volksbühne“ Passanten, die trotz massiven Polizeiaufgebotes,  sich gegen die offizielle Politik wendeten, weil sie die getroffenen Maßnahmen für unangemessen halten (https://www.youtube.com/watch?v=56JwJR380M0). Manche hatten den Mut, mit Spruchbändern oder einem Pappschild trotz polizeilicher Androhung dies zu unterlassen, herumzulaufen, z. B. mit der Aufschrift: „Die Vernunft kann sich mit größter Kraft dem Bösen entgegenstemmen, wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht.“  Ich glaube, dem braucht man nichts mehr hinzufügen.

   

©Büren, 07.04.2020, Günther Birkenstock    

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