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In einem Interview nannte Horst Seehofer die AfD "staatszersetzend", der Text stand zeitweise auch auf der Ministeriumsseite. Das geht zu weit, urteilt Karlsruhe.

Bundesinnenminister Horst Seehofer hätte ein Interview mit AfD-kritischen Äußerungen nicht auf der Internetseite seines Ministeriums veröffentlichen dürfen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Damit gaben die Karlsruher Richter am Dienstag einer Klage der AfD gegen den früheren CSU-Chef statt

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