Aus Seenot gerettete Flüchtlinge werden vor der Eröffnung eines Asylverfahrens vom Verfassungsschutz überprüft. Dieser macht immer häufiger Sicherheitsbedenken geltend.
Aus Seenot gerettete Flüchtlinge werden vor der Eröffnung eines Asylverfahrens vom Verfassungsschutz überprüft. Dieser macht immer häufiger Sicherheitsbedenken geltend.