Die Ausländer werden in Deutschland diskriminiert! Zu dieser Schlussfolgerung könnte man kommen, wenn man die Entwicklung in Deutschland oberflächlich beobachtet. Da wollte z. B. ein Vermieter in Augsburg aufgrund schlechter Erfahrungen mit Ausländern nur noch an Deutsche vermieten. Prompt fühlte sich ein Aspirant für die angebotene Wohnung diskriminiert und zog vor das Amtsgericht in Augsburg. Der aus Afrika stammende Mann bekam Recht (Az: 20 C 2566/19) und ihm wurde wegen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Entschädigung von 1.000 EUR zugesprochen. Außerdem droht dem Eigentümer ein Ordnungsgeld, wenn er noch einmal ein Inserat aufgeben würde, das Ausländer ausschließt. Dass er schon einmal schlechte Erfahrungen mit einem ausländischen Mieter hatte, wertete das Gericht nicht als ausreichende Begründung für die Ausgrenzung von Ausländern als potentielle Mieter (https://www.t-online.de/finanzen/immobilien/id_86969886/urteil-in-augsburg-afrikaner-abgelehnt-vermieter-muss-1000-euro-zahlen.html#).
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kommt aufgrund einer Studie aus dem Jahr 2015 zu dem Schluss, dass sich 70 % der Menschen mit Migrationshintergrund benachteiligt fühlen, wenn es um die Vergabe von Wohnungen geht (https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article227873883/Wohnen-Mann-will-nicht-an-Auslaender-vermieten-und-muss-Strafe-zahlen.html). In diese Studie werden eine Reihe von Urteilen aufgeführt, die in die Richtung gehen, die durch das Urteil von Augsburg angedeutet wird: Wer Ausländer bewusst wegen ihrer Herkunft bei der Wohnungsvergabe benachteiligt, verstößt gegen das AGG und muss damit rechnen, eine Entschädigung an den Benachteiligten zahlen zu müssen. In einem Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg wurde sogar eine Vermieterin verurteilt, 30.000 EUR an eine Familie mit türkischem Migrationshintergrund zu zahlen, weil sie eine ungleiche Mieterhöhung – im Vergleich zu anderen Mietern - vorgenommen hatte, weswegen die Kläger die Wohnung kündigen mussten (https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Expertisen/Expertise_Wohnungsmarkt_20150615.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Es wäre mal interessant zu erfahren, ob die Diskriminierung von Ausländern bei der Wohnungsvergabe nur auf Vorurteilen basiert, wie es die Studie behauptet, oder auf realen negativen Erfahrungen. Hierzu gibt es nur spärliche Hinweise im Internet. In einer Stellungnahme eines Vermieters zu der Frage eines Ausländers, warum er trotz ausreichendem Einkommen keine Wohnung bekomme – das sei doch Rassismus –, antwortete dieser, dass das kein Rassismus sei, sondern die Folgen von schlechten Erfahrungen. Er gab an, dass er nicht mehr an Ausländer vermieten wolle, weil er dreimal in den letzten 10 Jahren in einem Mehrfamilienhaus an Menschen aus islamischen Ländern vermietet und in allen drei Fällen in der Weise schlechte Erfahrungen gemacht habe, als die Polizei im Haus gewesen sei und die Mietverhältnisse mit Mietprozessen geendet hätten, bei denen er zwar Recht, aber nicht das ihm zustehende Geld für seine Mietansprüche bekommen habe. Er weist darauf hin, dass er durch einen erwirkten Titel gegen Deutsche 30 Jahre lang versuchen könne, seine Ansprüche durchzusetzen, dass aber bei Ausländern, die vielleicht wieder in ihre Heimatländer zurückgehen, die Forderungen nicht mehr durchsetzbar sind. (https://www.finanzfrage.net/g/frage/warum-kann-ich-in-deutschland-als-auslaender-keine-wohnung-mieten-). Es ist interessant, dass es anscheinend hierzu keine offiziellen Untersuchungen zu geben scheint, die der Frage nachgehen, ob die Vorbehalte der Vermieter, an Ausländer zu vermieten, auf eigenen realen Erfahrung beruhen oder nur auf gängigen Vorurteilen. Nur der Diskriminierungsaspekt wird bei der Untersuchung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ins Blickfeld genommen, aber nicht, ob die Diskriminierung vielleicht nur eine Reaktion auf berechtigte Gründe für eine Ablehnung eines Ausländers darstellt. Eine Diskriminierung stellt nur dann eine Benachteiligung nach dem AGG dar, wenn jemand wegen seiner Rasse oder seiner ethnischen Herkunft bei der Vergabe einer Wohnung benachteiligt wird, also wenn der Vermieter diese zum negativen „Auswahlkriterium“ erklärt (siehe hierzu § 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Ziff. 8 und § 3 https://www.gesetze-im-internet.de/agg/). Hier wird juristisch gesehen die Kontrahierungsfreiheit von Parteien eingeschränkt. Diese Vertragsfreiheit ist grundgesetzlich geschützt (Art 1, Abs. 1), aber unter der Einschränkung, dass sie durch Gesetze und die „guten Sitten“ begrenzt ist. Das AGG stellt eine solche Behinderung der Vertragsfreiheit dar, die deshalb bedenklich ist, weil es für Vermieter ein großes Risiko darstellt, wenn er einen Mietvertrag nicht mit einem Ausländer eingehen will (und dies damit begründet!). Aber kann man es einem Vermieter verübeln, wenn er vor einer Vermietung an Nicht-Deutsche zurückschreckt?
Auf dem Hintergrund dieser Entwicklung erscheint auch der Blick auf die Kriminalität von Ausländern bedeutsam, denn diese könnte doch auch manche Vermieter vor dem Abschluss eines Mietvertrages mit einem Ausländer zurückschrecken lassen. Hierbei ist insbesondere der Blick auf die Gewalttaten von Zugewanderten gegenüber Deutschen von Interesse. Nach einer Erhebung des Bundeskriminalamtes waren in 2018 von 101.956 Opfern von Straftaten gegen das Leben (Mord und Tötungsdelikte), die sexuelle Selbstbestimmung, die persönliche Freiheit und Rohheitsdelikte (vor allem Körperverletzung und Raub) mit einem tatverdächtigen Zugewanderten 46.336 Deutsche, also fast die Hälfte. Umgekehrt wurden aber nur 8.455 Asylbewerber und Flüchtlinge Opfer durch einen Deutschen. Also werden fast sechsmal so viele Deutsche Opfer von Zugewanderten als umgekehrt (https://www.welt.de/politik/deutschland/article191584235/BKA-Lagebild-Gewalt-von-Zuwanderern-gegen-Deutsche-nimmt-zu.html). Die Kriminalität von Ausländern gegenüber Deutschen wird aber meistens verharmlost oder aber durch die Lenkung der Aufmerksamkeit von einer berechtigten Empörung über eine Gewalttat hin zu einem Aufruf gegen „Hetze gegen Ausländer“ relativiert. So ist es auch zuletzt geschehen, als ein Feuerwehrmann in Augsburg durch Jugendliche mit Migrationshintergrund angegriffen und durch einen einzigen Faustschlag getötet wurde (https://www.focus.de/politik/gerichte-in-deutschland/angriff-auf-49-jaehrigen-feuerwehrmann-mutmasslicher-totschlaeger-von-augsburg-17-gilt-als-jugendlicher-maximal-10-jahre-gefaengnis_id_11443575.html). Der „Youtuber“ Niklas Lotz (neverforgetniki) moniert zu Recht diese Vorgehensweise und zitiert hierbei die Süddeutsche Zeitung, die mit dem Titel „Augsburg lässt sich nicht verhetzen“ versucht, der AfD zu unterstellen, sie versuche diese Tat für „ausländerfeindliche Reflexe“ zu instrumentalisieren (https://www.youtube.com/watch?v=2S_y9Eq_3GA).
Die Zurückhaltung der Presse im Hinblick auf die Berichterstattung über Gewalttaten von Zugewanderten gegenüber Deutschen beruht zum Teil sicher auf einem Passus im Ehrencodex des Presserates, wo es heißt: „ In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“(https://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%A4nderkriminalit%C3%A4t). Diese Beschränkung liegt auf der gegenwärtigen politischen Linie, durch die eine eher positive Bewertung der Zuwanderung gefördert, Nachteile möglichst „unter den Teppich gekehrt“ wird. Hier wird auch leichtfertig mit dem Begriff des Vorurteils umgegangen, denn, wie das Wort schon sagt, handelt es sich bei dieser Urteilsbildung zu bestimmten Einstellungen um ein vor aller Datenerhebung und Faktensichtung getroffenes Urteil. Wenn jemand aber Erfahrungen – positiver oder negativer Art – gemacht hat, dann entsteht ein Urteil aufgrund gemachter realer Fakten.
Dies wirft die Frage auf, ob die Kriminalität von Ausländern in Deutschland nur aufgebauscht wird oder da etwas dran ist. Die offiziellen Daten sprechen eine klare Sprache:
Anteil ausländischer Tatverdächtiger in verschiedenen Verbrechenskategorien des Jahres 2017 |
|||||||
Deliktgruppe |
Anzahl strafmündige Tatverdächtige |
davon Ausländer |
Anteil an Tatverdächtigen insgesamt |
||||
Mord und Totschlag |
2.707 |
1.145 |
42 % |
||||
Gefährliche und schwere Körperverletzung |
145.658 |
54.993 |
38 % |
||||
Vergewaltigung und sexuelle Nötigung |
9.414 |
3.483 |
37 % |
||||
Diebstahl unter erschwerenden Umständen |
89.458 |
38.416 |
43 % |
||||
Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer |
26.948 |
10.860 |
40 % |
||||
Straftaten gegen die Umwelt |
8.112 |
2.205 |
27 % |
Die Statistik des Bundeskriminalamtes von 2017 (https://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%A4nderkriminalit%C3%A4t#cite_note-28) zeigt deutlich, dass bei Gewaltdelikten Ausländer häufiger vertreten sind, insbesondere bei „Diebstahl unter schweren Umständen“ (43 %), „Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer“ (40 %), „gefährliche und schwere Körperverletzung“ (38 %) und „Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (37 %). Der Anteil der Ausländer in Deutschland liegt 2019 aber nur bei 13 % (https://orange.handelsblatt.com/artikel/29581). Im Hinblick auf alle Straftaten lag der Anteil der Ausländer an rechtskräftigt verurteilten Personen im Jahr 2016 bei 31 % (https://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%A4nderkriminalit%C3%A4t#cite_note-28). Dies zeigt doch eindeutig, dass Ausländer im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil häufiger in kriminelle Handlungen verwickelt sind. Ein weiteres Indiz dafür, dass Ausländer in Deutschland stärker von Kriminalität belastet sind, ist der Anteil der Strafgefangenen in deutschen Gefängnissen. Er liegt im Jahr 2019 zwischen 27 % im Saarland und 61 % in Hamburg (https://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%A4nderkriminalit%C3%A4t#cite_note-28).
Ist es da nicht verwunderlich, wenn Deutsche Ängste vor weiterer Zuwanderung haben? Eine Studie der R+V-Versicherung nach einer Befragung von 2400 Deutschen ergab, dass 56 % Angst vor einer Überforderung des Staates durch Flüchtlinge haben und 55 % Spannungen durch Zuzug von Ausländern befürchten (https://www.morgenpost.de/politik/article226995167/Vor-Trump-und-Auslaendern-haben-Deutsche-am-meisten-Angst.html).
Von einer Diskriminierung von Ausländern aufgrund unberechtigter Vorurteile kann also keine Rede sein. Es handelt sich nicht um Vorurteile, die zu einer angeblichen Diskriminierung führen, sondern eine aufgrund realer Fakten entwickelte Vorsichtsmaßnahme vieler Deutschen im Umgang mit Ausländern.
Aufgrund der Ignoranz von manchen Politikern gegenüber diesen Ängsten der Deutschen könnte es einem doch ganz anders werden. Hier werden bereits seit ein paar Jahren Probleme absichtlich ignoriert und somit dem öffentlichen Diskurs entzogen. Eine willfährige Presse, die einen kräftigen „Linksdrall“ hat und deshalb in der Berichterstattung nicht nur einseitig ist, sondern mit einem „Haltungsjournalismus“ (https://de.wikimannia.org/Haltungsjournalismus) einseitig Partei ergreift und andere Meinungen diffamiert, tut ihr übriges (https://www.guentherbirkenstock.de/statt-einer-merkwuerdigen-7-woche-gibt-es-linken-meinungsterror). Es wird Zeit, dass sich das ändert. Vielleicht könnten ein paar mutige Bürger damit beginnen, die Abonnements dieser dubiosen Zeitungen zu kündigen. Das wäre zumindest schon mal der erste Schritt, diesen Sumpf auszutrocknen.
©Büren, 16.12.2019, Günther Birkenstock
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